Kontakt

    Sie erreichen uns am besten unter 09281 / 64869 oder unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Joomla Theme

    News April `20

    contact

    Die bauaufsichtliche Zulassungen für Abscheideranlagen (Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider) wurde nach einem Gerichtsurteil des EuGH gekippt. Was heißt das nun? Was ändert sich für den Betreiber? Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

     

    Tankstellen

    Seit 20 Jahren haben wir Erfahrung im Bereich Neubau und Umbau von Tankstellen und Betriebstankstellen. Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket an, das ihre Anlage ab der Grobkonzeption über die Planung, Ausschreibung, Wahl der richtigen Baufirma und Bauüberwachung bis hin zur endgültigen Abnahme umfassend betreut.

    Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder beraten Sie.

       tankstelle008  tankstelle009

     

     

    Auszug aus der AKTUELLEN DWA-A 781:

    "Tankstellen müssen nach § 62 WHG entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein, sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, damit eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist. Dies schließt gemäß § 17 Absatz 1 AwSV auch die Planung von Tankstellen sowie in Anwendung von § 24 Absatz 3 AwSV auch die Instandsetzung ein." [...]

    [...] Planung und Auslegung:

    "(1) Entsprechend § 17 AwSV müssen bereits bei der Planung einer Anlage der Besorgnisgrundsatz und die Anforderungen der AwSV berücksichtigt werden. Tankstellen müssen deshalb fachkundig geplant werden. Dazu sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u.a. WHG, AwSV, LBO der Länder, WasBauPVO der Länder, MVV TB) und den Anforderungen der TRwS 778 detailierte Kenntnisse dieser TRwS, der darin aufgeführten technischen Regelwerke sowie gegebenfalls aus anderen Rechtsbereichen z.B. der BetrSichV, GefStoffV und TRBS 3151/TRGS 751 erforderlich. Der Betreiber hat die Anforderung von Satz 1 für seine Tankstelle sicherzustellen. Dazu hat sich der Betreiber, wenn er selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, von der Qualifikation des Planers zu überzeugen."

    Das heißt: Sie als Betreiber müssen sich vergewissern, ob der beauftragte Planer, Architekt, Anlagenbauer überhaupt die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen besitzt, um Ihre Tankstelle planen zu dürfen. In letzter Zeit haben wir immer häufiger Planungsunterlagen von ungeeigneten Planern erhalten, die ganze Tankstellen und Tankparks geplant haben OHNE die entsprechenden Qualifikationen.

    Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir haben die notwendigen Qualifikationen, Erfahrungen und das KnowHow um Ihre Tankstelle sicher und rechtskonform zu planen und umzusetzen. Das spart Ihnen am Ende wirklich bares Geld!


    Kommen SIE zu uns, bevor Ihnen der "Sprit" ausgeht!



     

    Über uns

    Das Ingenieurbüro Edgar Trampler ist seit über 20 Jahren im Bereich Anlagenbau und Umweltschutz tätig. Über die Jahre haben wir bei vielen öffentlichen Einrichtungen und Firmen sehr gute Arbeit geleistet. Durch unsere Erfahrung und Unabhängigkeit können wir unseren Kunden eine absolute faire und wirtschaftliche Beratung und Planung aller notwendigen Bestandteile garantieren.

    Addresse

    Edgar Trampler - Planung und Beratung e.K.
    Lohholzweg 15, 95030 Hof

    +49 (0)9281 64869
    +49 (0)9281 610988
    info@et-planungen.de
    Mo-Fr: 07:30 - 17:00

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.